legrotTeilnahme

Alle Informationen zum Wettbewerbsverfahren

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Teilnahmeberechtigt sind Studierende der Fachrichtungen Architektur, Stadt- und Raumplanung, Landschafts- und Umweltplanung, Geographie, Soziologie und Immobilienwirtschaft und verwandter Disziplinen. Dies ist bei der Einreichung der Arbeiten auf einer Verfassererklärung zu bestätigen. Beiträge von interdisziplinären Teams werden ausdrücklich begrüßt!
Insgesamt stehen 10.000 Euro Preisgeld für den LEG-Preis zur Verfügung. Das Preisgeld für herausragende planerische Konzepte beträgt dabei maximal 5.000 Euro pro ausgezeichneter Arbeit. Die Jury entscheidet über Anzahl der Preisträger und die Höhe der Preisgelder pro ausgezeichneter Arbeit.
Das Preisgeld des LEG-Preises für herausragende planerische Konzepte beträgt bis zu
5.000 Euro
pro ausgezeichneter Arbeit.
Der Wettbewerb wird nicht nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2008) auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens durchgeführt, sondern nur in Anlehnung an diese. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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Ablauf

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1. Starttermin ist der 1. April 20162. Rückfragekolloquien
An beiden Wettbewerbsstandorten werden Rückfragekolloquien angeboten, um die Standorte im Rahmen einer geführten Tour zu besichtigen und mit den Akteuren vor Ort Ihre Fragen zu erötern.
Bonn-Vilich-Müldorf 3. Mai 2016

Rudolstadt
NEU: 30. Mai 2016
13.00 Uhr im Stzungssaal des Rathauses

3. Abgabetermin ist der 19. September 2016 !

Die Wettbewerbsbeiträge sind bis zum 19. September 2016 (Datum des Poststempels) bei dem standortbetreuenden Unternehmen einzureichen sowie parallel digital zur Verfügung zu stellen.

4. Jurysitzung am 3. und 4. November 2016

5. Preisverleihung
Die Preisverleihung wird im Januar 2017 in Berlin stattfinden.

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Einzureichende Unterlagen

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  • max. 3 Blätter im DIN A1-Hochformat sowie als Dateien (pdf, eps, tif oder jpeg in hoher Auflösung). Bitte beachten Sie etwaige detailliertere Angaben zu den einzelnen Standorten.
  • ein Erläuterungsbericht von max. 3 Seiten DIN A4 sowie eine zusammengefasste pdf-Datei
  • eine Verfassererklärung, mit den Namen aller Teammitglieder und den jeweiligen Unterschriften, inklusive den Kopien der Immatrikulationsbescheinigungen. Darüber hinaus ist die verbindliche Nennung einer Kontaktperson mit vollständiger Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erforderlich. Auf jedem eingereichten Blatt und auf dem Erläuterungsbericht ist diese Person inkl. Kontaktdaten zu vermerken! Die Kontaktperson ist verantwortlich für die Kommunikation zwischen Team und Standortbetreuern resp. der Geschäftsstelle der BVLEG.

        

          Optional

  • andere Medien wie z. B. Videoclips – max. 4 Sequenzen à 2 Minuten
    (siehe Erläuterung in der Aufgabenstellung, weitere begleitende kommunikative Maßnahmen)

 

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Fragen und Antworten (FAQ)

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Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind Studierende der planenden Fachdisziplinen wie z.B. der Fachrichtungen Architektur, Stadt- und Raumplanung, Landschafts- und Umweltplanung, Geographie, Soziologie und Immobilienwirtschaft und verwandter Disziplinen, die zum Zeitpunkt der Abgabe an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind.

Müssen sich interdisziplinäre Teams finden, um sich am Wettbewerb zu beteiligen?

Wir freuen uns insbesondere auf Arbeiten interdisziplinärer Teams, da dies am besten die Praxis in den Stadtentwicklungsgesellschaften widerspiegelt. Die Arbeit in interdisziplinäreren Teams ist nach unserer Überzeugung eine wichtige Voraussetzung, adäquate Lösungen für die zunehmend komplexeren Herausforderungen in der Stadtentwicklung zu finden. Zwingend ist diese Teamarbeit aber nicht. Es können auch Teams aus gleichen Fachrichtungen zusammenarbeiten oder auch Einzelpersonen.

Gibt es eine Altersbeschränkung?

Nein, eine Altersbeschränkung gibt es nicht, Voraussetzung ist „nur“ die Immatrikulation an einer Hochschule.

Kann man auch Beiträge für zwei Standorte einreichen?

Nein, jede Person kann sich nur mit einem Wettbewerbsbeitrag beteiligen, folglich auch nur eine Arbeit für einen Standort einreichen. Erfahrungsgemäß ist es auch nicht leistbar, Arbeiten mit ausreichender „preisträgerwürdiger“ Qualität für zwei Standorte zu entwickeln.

Kann man Beiträge für andere Standorte einreichen?

Nein, für eine Beteiligung am Wettbewerb ist die Bearbeitung der angebotenen Standorte zwingend. Diese sind in diesem Jahr Bonn-Vilich-Müldorf oder Rudolstadt. Darüber hinaus ist keine freie Standortwahl möglich.

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