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Zielsetzung des Wettbewerbs

Wie kann Wohnungsbau zu einer Integration der neuen Nachbarn beitragen?

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Der LEG-Preis 2016 hat die angemessene Unterkunft und Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive zum Thema. Was kommt nach der Erstunterbringung/Notunterkunft? Gesucht werden integrative Wohnkonzepte für diese Flüchtlinge: Wie können städtebauliche Konzepte und wohnungsbezogene Lösungen aussehen, die ein gutes Zusammenleben verschiedener Bevölkerungsgruppen in einem Quartier ermöglichen? Wie können diese neuen Nachbarschaften entwickelt werden? Wie kann Quartiersentwicklung, wie kann Wohnungs- und Städtebau zu einer erfolgreichen Integration der neuen Nachbarn beitragen? Welche Parameter zeichnet im Fall einer zentralen Unterbringung eine Unterkunft aus, die als mittelfristiger Wohnort von den Zuwanderern angenommen wird? Wie sind Funktionsbereiche innerhalb der Unterkunft reps. im Quartier auszugestalten? Welche begleitenden Maßnahmen sind für eine gelingende Integration erforderlich? Wie kann ein solcher Standort ein Ort der Begegnung werden? All dies sind Fragen, die im Rahmen kommunaler Integrationskonzepte resp. integrativer Wohnkonzepte berührt werden. Über allem schwebt die gesellschaftspolitische Frage: Wie genau funktioniert hier „Fordern & Fördern“? Was muss den Zuwanderern angeboten werden, was von Ihnen gefordert werden, damit Integration gelingt?

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Aufgabenstellung

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Der LEG-Preis 2016 sucht integrative Wohnkonzepte an zwei Standorten, die aus Flüchtlingen neue Nachbarn machen. Aufgabe der Wettbewerbsteilnehmenden ist es, ein integriertes Quartiers- und Handlungskonzepte zu entwickeln, das vier Bausteine beinhalten sollte:

  • Integriertes Quartierskonzept und Standortqualifizierung
  • Flexible kostengünstige Wohnkonzepte unter Berücksichtigung des Bestands
  • Vom Umsetzungskonzept zum Integrationsmanagement
  • Begleitende kommunikative Maßnahmen

 

1. Integriertes Quartierskonzept und Standortqualifizierung

Gefordert ist die Entwicklung eines integrierten Handlungskonzeptes, dass die Bausteine Unterbringung, Bildung einschließlich Sprach- und Kulturvermittlung, Arbeitsmarkt und Gesundheit sowie ein umfassendes Integrationsmanagement reflektiert und berücksichtigt. Grundsätzlich sollten für Flüchtlingsunterkünfte geeignete Standorte gefunden werden, die eine Integration in Quartiere und unterstützende Netzwerke erlauben und u. a. über eine ausreichende soziale Infrastruktur sowie über eine adäquate ÖPNV-Anbindung verfügen. Hier ist eine systematische Analyse des Standortes vorzunehmen, die vorhandenen Rahmenbedingungen sind kritisch zu würdigen und etwaige bestehende Konzepte sowie vorhandene unterstützende Netzwerke sind zu analysieren. Dabei sind die Kriterien zur Überprüfung der Geeignetheit von Standorten weiter auszuarbeiten und anhand eines konkreten Standortes anzuwenden. Die Dimensionierung dieser Unterkünfte ist mit Blick auf die Vermeidung überforderter Nachbarschaften kritisch zu hinterfragen reps. es sind Vorschläge zu entwickeln, wie diese überwunden werden können.

 

2. Flexible kostengünstige Wohnkonzepte unter Berücksichtigung des Bestands

Im Rahmen passgenauer städtebaulicher Lösungen sind Nutzungskonzepte, Wohnformen, -größen und –zuschnitte mit plausibel hergeleiteten Bedarfen zu entwickeln. Wie können flexible und kostengünstige Wohnkonzepte gestaltet und in die Bestandsquartiere integriert werden? Wie können – wenn möglich – Bestandsobjekte weiterentwickelt werden, Freianlagen qualifiziert und kostengünstige Ergänzungsbauten integriert werden? Welche Möglichkeiten der Aneignung werden angeboten? Welche Lösungen sind geeignet, Personen unterschiedlicher Herkunft in die Quartiere und Städte resp. in die Stadtgesellschaften zu integrieren? Erwartet werden Konzepte für kostengünstiges Bauen. Darüber hinaus wird eine Auseinandersetzung mit etwaigen sozio-kulturellen Besonderheiten z.B. hinsichtlich der funktionalen Aufteilung von privaten, halb-öffentlichen und öffentlichen Räumen erwartet. Es gilt adäquate Mindeststandards zu formulieren, die eine weitere Stigmatisierung der Betroffenen vermeidet, aber dennoch wirtschaftlich umsetzbar sind.

 

3. Vom Umsetzungskonzept zum Integrationsmanagement

Ein zentraler Aspekt der Ausschreibung dieses LEG-Preises ist die Entwicklung eines Umsetzungskonzeptes, das den erforderlichen Prozess zu einem umfassenden Integrationsmanagement vor Ort aufzeigt. In jedem Fall sind sogenannte Maßnahmen mit zu entwickeln, die die Integration der Flüchtlinge in das Quartier und die Stadt fördern. Hier ist die Kommunikation in die Nachbarschaft, die Integration ins Quartier, die Einbindung in bestehende Netzwerke wie Schulen, Sportvereine, Kirchen oder andere Netzwerke überzeugend darzustellen. Wie lassen sich vor Ort die Kräfte bündeln, das Engagement der Ehrenamtlichen einbinden und Formate für eine Kontinuität dieser Arbeit finden?

 

4. Begleitende kommunikative Maßnahmen Das Umsetzungskonzept ist ausdrücklich mit geeigneten kommunikativen Maßnahmen zu unterlegen. Welche Lösungen und Formate sind geeignet, wenn es gilt, Personen unterschiedlicher Herkunft in die Quartiere und Städte reps. in die Stadtgesellschaften zu integrieren? Welche begleitenden kommunikativen Maßnahmen sind besonders geeignet, diese Themen und Aufgabenstellungen vor Ort in die Nachbarschaften zu kommunizieren?

 

Optional möchten wir die Wettbewerbsteilnehmer in diesem Jahr ausdrücklich ermuntern, einen „Medienmix“ zu entwickeln und einzureichen. Neben visuellen Darstellungen auf den geforderten Plänen und der schriftlichen Erläuterung können beispielsweise kurze Videoclips zu Idee und Konzept sowie als Interviews mit Schlüsselakteuren / Beteiligten / Betroffenen wie z.B. Flüchtlingen, Nachbarn und Vertretern der Kommune mit Beteiligten und Betroffenen vor Ort eingereicht werden. Die Clips sollten jeweils 2 Minuten nicht überschreiten und in Summe darf jedes Team maximal Clips von 8 Minuten einreichen. Die besten Clips sollen auf unserer Website zum LEG-Preis veröffentlich werden.

 

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leggruen1Termine

 

1. Starttermin ist der 1. April 2016

2. Rückfragekolloquien
An Wettbewerbsstandorten 

  • Bonn-Vilich-Müldorf
    3. Mai 2016
    14.00 Uhr, Bürgerhaus

     

  • Rudolstadt
    30. Mai 2016,
    13.00 Uhr, Rathaus Rudolstadt

     

3. Abgabetermin
19. September 2016

4. Jurysitzung 
3. und 4. November 2016

5. Preisverleihung
19. Januar 2017 in Berlin

 

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leggruen1Fragen und Antworten

sollten Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind Studierende der planenden Fachdisziplinen wie z.B. der Fachrichtungen Architektur, Stadt- und Raumplanung, Landschafts- und Umweltplanung, Geographie, Soziologie und Immobilienwirtschaft und verwandter Disziplinen, die zum Zeitpunkt der Abgabe an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind.

Müssen sich interdisziplinäre Teams finden, um sich am Wettbewerb zu beteiligen?

Wir freuen uns insbesondere auf Arbeiten interdisziplinärer Teams, da dies am besten die Praxis in den Stadtentwicklungsgesellschaften widerspiegelt. Die Arbeit in interdisziplinäreren Teams ist nach unserer Überzeugung eine wichtige Voraussetzung, adäquate Lösungen für die zunehmend komplexeren Herausforderungen in der Stadtentwicklung zu finden.

Zwingend ist diese Teamarbeit aber nicht. Es können auch Teams aus gleichen Fachrichtungen zusammenarbeiten oder auch Einzelpersonen.

Gibt es eine Altersbeschränkung?

Nein, eine Altersbeschränkung gibt es nicht, Voraussetzung ist „nur“ die Immatrikulation an einer Hochschule.

Kann man auch Beiträge für zwei Standorte einreichen?

Nein, jede Person kann sich nur mit einem Wettbewerbsbeitrag beteiligen, folglich auch nur eine Arbeit für einen Standort einreichen. Erfahrungsgemäß ist es auch nicht leistbar, Arbeiten mit ausreichender „preisträgerwürdiger“ Qualität für zwei Standorte zu entwickeln.

Kann man Beiträge für andere Standorte einreichen?

Nein, für eine Beteiligung am Wettbewerb ist die Bearbeitung der angebotenen Standorte zwingend. Diese sind in diesem Jahr Bonn-Vilich-Müldorf oder Rudolstadt. Darüber hinaus ist keine freie Standortwahl möglich.

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